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Allgemeine Geschäftsbedingungen, Lizenzbedingungen, Nutzungsbedingungen für Cato-as-a-Service (CaaS)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von broede systemsoftware GbR, die Sie hier downloaden können.

 

Lizenzbedingungen

Aus dem Open Source Paradigma resultiert ein einfaches Lizenzmodell. Es gibt Catoshop ein genau einer Ausprägung, die mit der GNU General Public License (GPLv3) vertrieben wird. Es gibt keine Standard-, Professional- oder Edelmetallpakete oder sonstige Unterscheidungsmerkmale in der Paketierung oder Lizenzierung.

 

Nutzungsbedingungen für Cato-as-a-Service (CaaS)

Zusätzlich zu den oben genannten AGB gelten für Cato-as-a-Service (CaaS) nachfolgend beschriebene, spezialisierte Nutzungsbedingungen. Diese weichen in einigen Punkten von den AGB ab, was als Spezialisierung zu verstehen ist; im Falle von scheinbaren Widersprüchen greift die hier für CaaS formulierte Spezialisierung.

I) Gegenstand und Zweck des Nutzungsvertrags

Zif. 1.

Cato-as-a-Service (CaaS) ist ein Dienst, mit dem Kunden die Shopsoftware Catoshop auf von broede systemsoftware GbR (nachfolgend als "Dienstleister" bezeichnet) zur Verfügung gestellten Servern betreiben können. Der Dienst wird als "Application Service Providing" (ASP) angeboten; jeder Kunde erhält seine eigene Installation.

Zif. 2.

Zweck des Vertrages ist, einerseits die Nutzung des Testshops per se auf eine vertraglich gesicherte Basis zu stellen, und dennoch andererseits dem Kunden für die Testphase keine Zahlungsverpflichtungen oder durch Unterlasssung hervorgerufene Handlungszwänge aufzubürden. Daher ergeben sich aus dem Vertrag keine automatischen Zahlungsverpflichtungen und er soll kundenseitig nicht notwendigerweise aktiv gekündigt werden müssen, sondern der Vertrag soll automatisch bei Nicht-Nutzung erlöschen.

II) Beginn des Vertragsverhältnisses, kostenlose Testphase

Das Vertragsverhältnis zur Nutzung des CaaS kommt mit der Einrichtung des CaaS-Shops zustande. Ab diesem Zeitpunkt steht dem Kunden CaaS für einen Zeitraum von maximal einem Monat unentgeltlich zum Testen zur Verfügung. In dieser Testphase sind maximal fünf Artikel hinterlegbar und es können Bestellungen von maximal fünf verschiedenen Kunden verarbeitet werden. Diese Phase dient ausdrücklich und ausschließlich zum Testen des Catoshop. Ein produktiver Betrieb ist für die Testphase weder angedacht, noch gestattet.

III) Weiterführung des Vertragsverhältnisses, kostenpflichtige Produktivphase

Während der oder unmittelbar im Anschluss an die Testphase kann der Kunde den Testshop produktiv in Betrieb nehmen. Ab diesem Moment ist die Dienstleistung CaaS kostenpflichtig und wird zu den in der jeweils gültigen Preisliste hinterlegten Preisen und Konditionen angeboten.

Die Beauftragung der produktiven Inbetriebnahme des CaaS erfolgt aktiv durch den Kunden per Bezahlung des CaaS über den dafür vorgesehenen Webshop des Dienstleisters oder im Back-End des Testshops. Eine automatische, kostenpflichtige Aufrechterhaltung des Nutzungsvertrags erfolgt ausdrücklich nicht.

IV) Entgelte

Die Bezahlung der Nutzung von CaaS erfolgt im Voraus für eine von Kunden selbst bestimmte Zeitspanne, gerechnet in ganzzahligen Vielfachen eines Monats. Die kostenpflichtige Nutzung muss nicht zwangsläufig zeitkontinuierlich stattfinden. Der Kunde kann die kostenpflichtige Nutzung von CaaS zeitweise unterbrechen.

CaaS wird immer genau für den Zeitraum bereitgestellt, für den der Kunde im Voraus bezahlt hat.

V) Beendigung des Vertragsverhältnisses

Beide Vertragsparteien können CaaS ohne Angabe von Gründen kündigen. Es besteht keine Kündigungsfrist. Im Falle einer kundenseitigen Kündigung werden evtl. zuviel bezahlte Entgelt nicht zurückerstattet. Im Falle einer dienstleisterseitigen Kündigung werden evtl. zuviel bezahlte Entgelte nur dann zurückerstattet, wenn keine Kündigung aus besonderem Grund vorliegt.

Das CaaS-Vertragsverhältnis endet, wenn eine der folgenden Bedingungen eintritt:

  • der Kunde beauftragt die kostenpflichtige Nutzung des CaaS nicht innerhalb einer Woche nach Ende der Testphase. Eine Kündigung seitens des Kunden ist hierbei nicht notwendig,
  • der Kunde bezahlt die kostenpflichtige Nutzung des CaaS drei Monate in Folge nicht (eine Kündigung seitens des Kunden ist hierbei nicht notwendig),
  • der Kunde äußert den Kündigungswunsch (es gibt keine Kündigungsfrist),
  • der Dienstleister kündigt das Vertragsverhältnis.

VI) Kündigung aus besonderem Grund

Eine Kündigung aus besonderem Grund kann ausgesprochen werden, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

  • der Dienstleister erfüllt eine seiner Kardinalspflichten nicht;
  • die Verfügbarkeit des Dienstes unterschreitet die vereinbarte Verfügbarkeit - die Nachweispflicht hierfür liegt beim Kunden;
  • der Kunde verstößt gegen seine Pflichten (siehe VII),
  • der Kunde nutzt CaaS ohne Absprache mit dem Dienstleister exzessiv. Eine exzessive Nutzung liegt dann vor, wenn wegen zu starker Nutzung des Dienstes die Performanz des Servers messbar beeinträchtigt wird.

VII) Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  • mit CaaS keine anstößigen oder gesetzeswidrigen Inhalte zu veröffentlichen,
  • CaaS ausschließlich sachgemäß, also als Onlineshop, zu nutzen,
  • CaaS nicht ohne Absprache mit dem Dienstleister exzessiv zu nutzen,
  • über CaaS keine unerwünschten Werbemails (Unsolicited Commercial E-Mail, "UCE"; auch "SPAM" genannt) zu versenden.

VIII) Pflichten des Dienstleisters

Der Dienstleister verpflichtet sich:

  • CaaS mit einer Verfügbarkeit von mindestens 99,5% im Jahresmittel bereitzustellen. Geplante Wartungsfenster sind von der Berechnung des Jahresmittels ausgeschlossen,
  • im Zeitraum der bezahlten Zeitintervalle Updates von CaaS bereitzustellen,
  • im Zeitraum der bezahlten Zeitintervalle den Zugang zur Online-Dokumentation bereitzustellen.

IX) Ende des Vertragsverhältnisses

Das Vertragsverhältnis endet, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • der Kunde kündigt das Vertragsverhältnis,
  • der Dienstleiter kündigt das Vertragsverhältnis,
  • der Kunde bezahlt spätestens eine Woche nach Beendigung der Testphase den CaaS-Dienst nicht,
  • der Kunde bezahlt den CaaS-Dienst ohne Absprache mit dem Dienstleister an drei aufeinanderfolgenden Monaten nicht

Endet das Vertragsverhältnis, wird der Dienstleister die bis zu diesem Zeitpunkt in Catoshop gespeicherten Geschäftsdaten dem Kunden zusenden, sichern und für maximal ein Jahr für den Kunden an gesicherter Stelle aufbewahren. Nach Ablauf des Jahres oder auf ausdrückliches Verlangen des Kunden auch früher, wird der Dienstleister diese Daten unwiederbringlich Löschen.

X) Domains

Zif. 1.

Falls der Kunde beim Dienstleister Domains bestellt oder Domains zu diesem transferiert, anerkennt der Kunde die von der jeweiligen für die Top-Level-Domain zuständigen Registry festgelegten Geschäftsbedingungen.

Zif. 2.

Die im Rahmen von CaaS bestellten oder transferierten Domains werden für die Dauer von einem Jahr im Voraus bezahlt und müssen spätestens vier Wochen vor Ablauf erneut bezahlt werden ("Verlängerung"). Es gelten die zum Zeitpunkt der Verlängerung in der Domainpreisliste festgelegten Preise.

Zif. 3.

Falls der Kunde eine Domain nicht rechtzeitig verlängert/bezahlt, hat der Dienstleister das Recht, zur Abwendung von Schaden vom eigenen Unternehmen die Domain zu löschen. Der Dienstleister benachrichtigt den Kunden ab zwei Monate vor Ablauf einer Domain mindestens dreimal per E-Mail über die Notwendigkeit der Verlängerung und die Folgen der Nicht-Verlängerung.

XI) Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Lizenzbedingungen, CaaS-Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.